News

DNSV: Warum wir nicht gendern

Anpassung des Amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung

Nach Zustimmung der zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgiens, Liechtensteins und Südtirols ist die Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung nunmehr offiziell.

Die Kultusministerkonferenz als eine der beiden zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland hatte der Neufassung des Amtlichen Wörterverzeichnisses und der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung bereits Ende April zugestimmt. Eine verbindliche Umsetzung in den Schulen soll spätestens zum Schuljahr 2027/28 erfolgen.

  • Der Rat hat im Kontext der Neufassung des Regelwerks auch über das Thema „geschlechtergerechte Schreibung“ beraten und seine Auffassung bekräftigt, dass man alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache ansprechen soll. Dies sei eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne. Vor diesem Hintergrund betont der Rat für deutsche Rechtschreibung, dass Sonderzeichen im Wortinneren wie Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder andere, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören und nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden können. Sie seien derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird den gesellschaftlichen Diskurs dazu weiter beobachten. Siehe dazu auch die Erläuterungen und Begründungen des Rats für deutsche Rechtschreibung.

Amtliches Regelwerk und Wörterverzeichnis sind auf der Internetseite des Rats für deutsche Rechtschreibung für die Öffentlichkeit zugänglich.